Vollstreckungsplan BW

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Einweisungspläne (Stand 5.2.2024)

 Inhalt
Männer Frauen  

Maßgeblicher Gerichtsbezirk nach § 24 StVollstrO:
Landesgerichtsbezirk:
Amtsgerichtsbezirk:

Vollzugsdauer
bis 6 Monate
von mehr als 6 Monaten bis zu 1 Jahr 3 Monaten
von mehr als 1 Jahr 3 Monaten
Alter
unter 24 Jahren und für den Jugendstrafvollzug geeignet (§ 114 JGG)
von einschließlich 24 Jahren und älter sowie unter 24 und nicht für den Jugendvollzug geeignet