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Herzlich Willkommen! Im Vollstreckungsplan wird für jeden Beschuldigten bzw. Verurteilten die jeweils örtlich und sachlich zuständige Vollzugseinrichtung des Landes festgelegt. Dazu bieten wir Ihnen folgende Serviceangebote mit Stand vom 1. Dezember 2023 in der geltenden Fassung (JMBl. S. 475 ff.) an: |
(1) Die elektronische Einweisungsmaske für alle Einweisungen. |
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(2) Den strukturierten Einstieg über:
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(3) Den gesamten Vollstreckungsplan als PDF-File |
a) | in der aktuell gültigen Fassung | |
a) | in der letzten Fassung vom 1. Mai 2018 | |
b) | in der vorletzten Fassung vom 1. November 2017 |
(4) Änderungen und Hinweise |
a) | Erlass vom 25.10.2017 | |
b) | Erlass vom 28.01.2021 |