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JUSTIZVOLLZUG
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Vollstreckungsplan
Inhalt (Stand 1.10.2024)
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Einweisungspläne
Zweckbestimmung
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3.
Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft
3.1
Einweisung
3.1.1
Einweisungsbestimmungen
3.1.1.1
Erkrankte und pflegebedürftige Beschuldigte (darunter Beschuldigte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind)
3.1.1.1.1
Prüfung der Haftfähigkeit
3.1.1.1.2
Erkrankte Beschuldigte
3.1.1.1.3
Pflegebedürftige Beschuldigte
3.1.1.2
Mütter mit Kindern bis 3 Jahren
3.1.1.3
Zuständigkeit für Untersuchungsgefangene bei Rechtsmitteleinlegung
3.1.2
Einweisungsplan für Männer und Frauen
3.2
Verlegung
3.2.1.
Gerichtliche Zustimmung
3.2.2.
Erkrankte und pflegebedürftige Beschuldigte (darunter Beschuldigte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind)
3.2.2.1
Verlegung in die zur Behandlung geeignete Justizvollzugsanstalt
3.2.2.2
Verfahren bei der Verlegung erkrankter und pflegebedürftiger Beschuldigter (darunter Beschuldigte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind)
3.2.3
Mütter mit Kindern bis drei Jahren