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Inhalt (Stand 1.10.2024)

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 Einweisungspläne
 Zweckbestimmung
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  3. Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft
   
3.1Einweisung
   
    3.1.1Einweisungsbestimmungen
   
    3.1.1.1Erkrankte und pflegebedürftige Beschuldigte (darunter Beschuldigte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind)
   
        3.1.1.1.1Prüfung der Haftfähigkeit
   
        3.1.1.1.2Erkrankte Beschuldigte
   
        3.1.1.1.3Pflegebedürftige Beschuldigte
   
    3.1.1.2Mütter mit Kindern bis 3 Jahren
   
    3.1.1.3Zuständigkeit für Untersuchungsgefangene bei Rechtsmitteleinlegung
   
    3.1.2Einweisungsplan für Männer und Frauen
   
3.2Verlegung
   
    3.2.1.Gerichtliche Zustimmung
   
    3.2.2.Erkrankte und pflegebedürftige Beschuldigte (darunter Beschuldigte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind)
   
        3.2.2.1Verlegung in die zur Behandlung geeignete Justizvollzugsanstalt
   
        3.2.2.2Verfahren bei der Verlegung erkrankter und pflegebedürftiger Beschuldigter (darunter Beschuldigte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind)
   
    3.2.3Mütter mit Kindern bis drei Jahren