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Inhalt (Stand 1.6.2026)

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 Einweisungspläne
 Zweckbestimmung
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  7. Zuständigkeit für den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln
   
7.1Maßregeln gem. §§ 63, 64 StGB
   
    7.1.1Einweisung
   
        7.1.1.1Besondere Zuständigkeitsregelungen für Einweisungen nach § 64 StGB
   
        7.1.1.2Einweisung zur Vollstreckung in ein anderes Bundesland
   
    7.1.2Verlegung
   
        7.1.2.1Weiterverlegung der im ZfP Weinsberg - Standort Schwäbisch Hall untergebrachten Personen zur Weiteren Therapie und Clearing
   
        7.1.2.2Bei nach § 64 StGB untergebrachten Personen, nach erfolgtem Clearing und nach §63 StGB
   
    7.1.3Kostentragung bei Einweisung / Verlegung in ein anderes Bundesland
   
7.2Einstweilige Unterbringung
   
7.3Sicherungsverwahrung