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JUSTIZVOLLZUG
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Vollstreckungsplan
Inhalt (Stand 1.6.2026)
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Einweisungspläne
Zweckbestimmung
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7.
Zuständigkeit für den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln
7.1
Maßregeln gem. §§ 63, 64 StGB
7.1.1
Einweisung
7.1.1.1
Besondere Zuständigkeitsregelungen für Einweisungen nach § 64 StGB
7.1.1.2
Einweisung zur Vollstreckung in ein anderes Bundesland
7.1.2
Verlegung
7.1.2.1
Weiterverlegung der im ZfP Weinsberg - Standort Schwäbisch Hall untergebrachten Personen zur Weiteren Therapie und Clearing
7.1.2.2
Bei nach § 64 StGB untergebrachten Personen, nach erfolgtem Clearing und nach §63 StGB
7.1.3
Kostentragung bei Einweisung / Verlegung in ein anderes Bundesland
7.2
Einstweilige Unterbringung
7.3
Sicherungsverwahrung